Rathaus aktuell
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Februar 2019
Der Rückgang der Insekten verläuft zeit-
gleich mit dem Rückgang blühender Wie-
sen und anderer natürlicher Lebensräume,
welche die Insekten für Nahrung und
Fortpflanzung benötigen. Darunter lei-
den auch alle Insektenfresser, allen voran
viele Vogelarten. Dieser Rückgang ist nicht
nur ein Verlust von Lebensqualität, son-
dern eine konkrete Gefahr für die Zukunft.
Denn wenn das Zusammenspiel zwischen
der Pflanzen- und Tierwelt und dem Men-
schen gestört wird, wird vieles, was wir
heute als selbstverständlich erachten, in
Zukunft nicht mehr möglich sein – so zum
Beispiel die natürliche Bestäubung der
Pflanzen durch Insekten.
Das Volksbegehren ist ein Mittel der direk-
ten Demokratie. Es ermöglicht Bürgern die
Einbringung eines Gesetzesentwurfs in den
Bayerischen Landtag. Die erste Hürde ist
bereits überwunden: Knapp 100.000 Men-
schen haben in der ersten Zulassungsphase
für das Volksbegehren unterschrieben,
im Oktober wurde es vom Innenministe-
rium zugelassen. Jetzt müssen sich vom
31. Januar 2019 bis zum 13. Februar 2019
eine Million Wahlberechtigte persönlich in
den Rathäusern in Listen eintragen, um das
Volksbegehren Artenvielfalt erfolgreich zu
machen. Online ist dies nicht möglich. Zur
Eintragung muss der gültige Ausweis vor-
gelegt werden.
Zum Trägerkreis des Volksbegehrens Arten-
vielfalt – Rettet die Bienen! gehören die
Ökologisch-Demokratische Partei Bayern
(ÖDP), der Landesbund für Vogelschutz in
Bayern (LBV), das Bündnis 90/Die Grünen
Bayern und der BUND Naturschutz in Bay-
ern. Ein breites gesellschaftliches Bündnis
von mehr als 100 Organisationen, Unter-
nehmen, Verbänden und Parteien unter-
stützen diese direktdemokratische Initiative
für ein neues Naturschutzgesetz in Bayern.
Artenvielfalt retten
Ziel des Volksbegehrens ist es, Regelun-
gen im bayerischen Naturschutzgesetz zu
verankern, die die Artenvielfalt retten. Die
Kernforderungen: die bayernweite Ver-
netzung von Lebensräumen für Tiere; die
Erhaltung von Hecken, Bäumen und klei-
nen Gewässern in der Landwirtschaft; der
Erhalt und die Schaffung blühender Rand-
streifen an allen Bächen und Gräben; der
massive Ausbau der ökologischen Landwirt-
schaft; die Umwandlung von zehn Prozent
aller Wiesen in Blühwiesen; die pestizid-
freie Bewirtschaftung aller staatlichen Flä-
chen; die Aufnahme des Naturschutzes in
die Ausbildung von Land- und Forstwirten.
Auf der Website
www.volksbegehren-
artenvielfalt.de
findet man weitere Infor-
mationen und die Möglichkeit, Kontakt
aufzunehmen.
Volksbegehren Artenvielfalt
In Bayern gehen viele Tier- und Pflanzenarten massiv in ihrem Bestand zurück
oder sterben sogar aus. Besonders betroffen sind Insekten, die um circa 75 Pro-
zent zurückgegangen sind. Mit dem Volksbegehren Artenvielfalt, welches vom
31. Januar bis 13. Februar läuft, soll der Rückgang der Arten minimiert werden,
indem das bayerische Naturschutzgesetz in wesentlichen Teilen verbessert wird.
A
us
dem
O
rdnungsAmt
Jetzt mitmachen!
Eintragungsort
Rathaus, Kirchplatz 4,
EG Zimmer 5, 91154 Roth
Eintragungszeitraum
31. Januar bis 13. Februar 2019
Mo bis Fr
7:00 bis 12:00 Uhr
Mo und Mi
13:00 bis 16:00 Uhr
Di und Do
13:00 bis 17:00 Uhr
Sonderöffnungszeiten
Do, 07.02.2019 17:00 bis 20:00 Uhr
Sa, 09.02.2019 10:00 bis 12:00 Uhr
Quelle: pixabay
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