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Rathaus aktuell

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Februar 2019

Der Rückgang der Insekten verläuft zeit-

gleich mit dem Rückgang blühender Wie-

sen und anderer natürlicher Lebensräume,

welche die Insekten für Nahrung und

Fortpflanzung benötigen. Darunter lei-

den auch alle Insektenfresser, allen voran

viele Vogelarten. Dieser Rückgang ist nicht

nur ein Verlust von Lebensqualität, son-

dern eine konkrete Gefahr für die Zukunft.

Denn wenn das Zusammenspiel zwischen

der Pflanzen- und Tierwelt und dem Men-

schen gestört wird, wird vieles, was wir

heute als selbstverständlich erachten, in

Zukunft nicht mehr möglich sein – so zum

Beispiel die natürliche Bestäubung der

Pflanzen durch Insekten.

Das Volksbegehren ist ein Mittel der direk-

ten Demokratie. Es ermöglicht Bürgern die

Einbringung eines Gesetzesentwurfs in den

Bayerischen Landtag. Die erste Hürde ist

bereits überwunden: Knapp 100.000 Men-

schen haben in der ersten Zulassungsphase

für das Volksbegehren unterschrieben,

im Oktober wurde es vom Innenministe-

rium zugelassen. Jetzt müssen sich vom

31. Januar 2019 bis zum 13. Februar 2019

eine Million Wahlberechtigte persönlich in

den Rathäusern in Listen eintragen, um das

Volksbegehren Artenvielfalt erfolgreich zu

machen. Online ist dies nicht möglich. Zur

Eintragung muss der gültige Ausweis vor-

gelegt werden.

Zum Trägerkreis des Volksbegehrens Arten-

vielfalt – Rettet die Bienen! gehören die

Ökologisch-Demokratische Partei Bayern

(ÖDP), der Landesbund für Vogelschutz in

Bayern (LBV), das Bündnis 90/Die Grünen

Bayern und der BUND Naturschutz in Bay-

ern. Ein breites gesellschaftliches Bündnis

von mehr als 100 Organisationen, Unter-

nehmen, Verbänden und Parteien unter-

stützen diese direktdemokratische Initiative

für ein neues Naturschutzgesetz in Bayern.

Artenvielfalt retten

Ziel des Volksbegehrens ist es, Regelun-

gen im bayerischen Naturschutzgesetz zu

verankern, die die Artenvielfalt retten. Die

Kernforderungen: die bayernweite Ver-

netzung von Lebensräumen für Tiere; die

Erhaltung von Hecken, Bäumen und klei-

nen Gewässern in der Landwirtschaft; der

Erhalt und die Schaffung blühender Rand-

streifen an allen Bächen und Gräben; der

massive Ausbau der ökologischen Landwirt-

schaft; die Umwandlung von zehn Prozent

aller Wiesen in Blühwiesen; die pestizid-

freie Bewirtschaftung aller staatlichen Flä-

chen; die Aufnahme des Naturschutzes in

die Ausbildung von Land- und Forstwirten.

Auf der Website

www.volksbegehren

-

artenvielfalt.de

findet man weitere Infor-

mationen und die Möglichkeit, Kontakt

aufzunehmen.

Volksbegehren Artenvielfalt

In Bayern gehen viele Tier- und Pflanzenarten massiv in ihrem Bestand zurück

oder sterben sogar aus. Besonders betroffen sind Insekten, die um circa 75 Pro-

zent zurückgegangen sind. Mit dem Volksbegehren Artenvielfalt, welches vom

31. Januar bis 13. Februar läuft, soll der Rückgang der Arten minimiert werden,

indem das bayerische Naturschutzgesetz in wesentlichen Teilen verbessert wird.

A

us

dem

O

rdnungsAmt

Jetzt mitmachen!

Eintragungsort

Rathaus, Kirchplatz 4,

EG Zimmer 5, 91154 Roth

Eintragungszeitraum

31. Januar bis 13. Februar 2019

Mo bis Fr

7:00 bis 12:00 Uhr

Mo und Mi

13:00 bis 16:00 Uhr

Di und Do

13:00 bis 17:00 Uhr

Sonderöffnungszeiten

Do, 07.02.2019 17:00 bis 20:00 Uhr

Sa, 09.02.2019 10:00 bis 12:00 Uhr

Quelle: pixabay

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