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Rathaus aktuell

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In jüngster Zeit häufen sich die Beschwer-

den darüber, dass von Hunden Belästi-

gungen und Gefahren im Stadtgarten

ausgehen. Die Beschwerden beziehen sich

in der Hauptsache auf Verschmutzungen

durch Hundekot und das freie Umherlau-

fen von Hunden.

In § 4 der Satzung über die Benutzung der

öffentlichen Grünanlagen und Spielanla-

gen der Stadt Roth ist das Mitführen von

Hunden geregelt. Da der Stadtgarten als

Grünanlage gilt, gelten die Bestimmungen

der genannten Satzung selbstverständlich

auch dort.

So sind z. B. Hunde im Stadtgarten immer

mit einer höchstens 2m langen Leine zu

führen. Eine Verunreinigung ist zu unter-

lassen oder ordnungsgemäß zu entsorgen.

Hierfür hat die Stadt als Unterstützung

Tütenspender aufgestellt.

Das Ordnungsamt weist darauf hin, dass

eine Missachtung der Satzung eine Ord-

nungswidrigkeit darstellt und eine Geld-

buße von bis zu 2.500

Euro verhängt wer-

den kann. Die Stadt Roth kann jedoch nur

dann handeln, wenn der Verursacher

bekannt ist. Das bedeutet, dass die Verwal-

tung auf Mitbürger angewiesen ist, die die

entsprechenden Daten liefern und sich als

Zeuge zur Verfügung stellen.

Für nähere Auskünfte sowie den genauen

Wortlaut der Satzung steht das Ordnungs-

amt der Stadt Roth, Rathaus, Erdgeschoss,

Zimmer 09, Tel. 848-322 gerne zur Verfügung.

Die Satzung ist auf

www.stadt-roth.de

veröffentlicht.

Mitführen von Hun-

den im Stadtgarten

Immer häufiger gehen beim Ordnungsamt

Beschwerden von Fußgängern und An­

wohnern darüber ein, dass in verkehrs­

beruhigten Bereichen zu schnell gefahren

wird.

Das Ordnungsamt weist deshalb auf die

Bestimmungen der Straßenverkehrsord-

nung in diesen Bereichen hin:

• Die Verkehrsfläche in einem verkehrsbe-

ruhigten Bereich steht allen Verkehrs-

teilnehmern gleichberechtigt zur Verfü-

gung. Fußgänger dürfen die Straße in

ihrer gesamten Breite benutzen. Eine

räumliche Trennung von Fahrbahn und

Gehweg ist in der Regel hier nicht

vorhanden.

• Der Fahrzeugverkehr, gilt auch für Rad-

fahrer, muss Schrittgeschwindigkeit

einhalten.

• Die Fahrzeugführer dürfen die Fußgän-

ger weder gefährden noch behindern;

wenn nötig müssen sie warten.

• Die Fußgänger dürfen den Fahrverkehr

nicht unnötig behindern.

Schrittgeschwindigkeit im

verkehrsberuhigten Bereich

Stadtverwaltung:

Die Stadtverwaltung ist zu den bekannten Öffnungszeiten

erreichbar.

Jugendbüro:

geschlossen vom 21.12.2017 bis 05.01.2018

Der

Offene Treff im Jugendhaus

ist vom 27.12.2017 bis

03.01.2018 geschlossen.

Kulturfabrik:

geschlossen vom 27.12.2017 bis 05.01.2018

Stadtorchester:

geschlossen vom 27.12.2017 bis 05.01.2018

Tourist-Information:

vom 27.12.2017 bis 05.01.2018 von 09:00–12:00 Uhr geöffnet

Stadtbücherei:

geschlossen am 29.12.2017

vhs Außenstelle Roth:

geschlossen vom 20.12.2017 bis 05.01.2018

Stadtwerke:

Die Stadtwerke Roth haben am 25. und 26.12.2017 sowie am

01.01.2018 geschlossen.

Bei Störungen im Strom-, Gas- und Wasserbereich

ist der Störungsdienst unter der Service-Nummer

09171 829292 zu erreichen.

Am Sonntag, 24.12.2017 und am Sonntag,

31.12.2017 ist die Tiefgarage Zentrum geschlos

sen.

Öf fnungszeiten der Stadtverwaltung und

der städtischen Einrichtungen rund um die Feiertage

Öffnungszeiten Adventssamstage:

1. & 2. Advent Sa. 9.00 – 15.00 Uhr

3. & 4. Advent Sa. 9.00 – 17.00 Uhr

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HREN

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ERVICE

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EISTERBETRIEB

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CHMUCK

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ACHBETRIEB DER

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TÄDTLERSTRASSE

1 · 91154 R

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. 09171 / 62266

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FFNUNGSZEITEN

: M

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.–F

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. 9.00–18.00 U

HR

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