Rathaus aktuell
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In jüngster Zeit häufen sich die Beschwer-
den darüber, dass von Hunden Belästi-
gungen und Gefahren im Stadtgarten
ausgehen. Die Beschwerden beziehen sich
in der Hauptsache auf Verschmutzungen
durch Hundekot und das freie Umherlau-
fen von Hunden.
In § 4 der Satzung über die Benutzung der
öffentlichen Grünanlagen und Spielanla-
gen der Stadt Roth ist das Mitführen von
Hunden geregelt. Da der Stadtgarten als
Grünanlage gilt, gelten die Bestimmungen
der genannten Satzung selbstverständlich
auch dort.
So sind z. B. Hunde im Stadtgarten immer
mit einer höchstens 2m langen Leine zu
führen. Eine Verunreinigung ist zu unter-
lassen oder ordnungsgemäß zu entsorgen.
Hierfür hat die Stadt als Unterstützung
Tütenspender aufgestellt.
Das Ordnungsamt weist darauf hin, dass
eine Missachtung der Satzung eine Ord-
nungswidrigkeit darstellt und eine Geld-
buße von bis zu 2.500
Euro verhängt wer-
den kann. Die Stadt Roth kann jedoch nur
dann handeln, wenn der Verursacher
bekannt ist. Das bedeutet, dass die Verwal-
tung auf Mitbürger angewiesen ist, die die
entsprechenden Daten liefern und sich als
Zeuge zur Verfügung stellen.
Für nähere Auskünfte sowie den genauen
Wortlaut der Satzung steht das Ordnungs-
amt der Stadt Roth, Rathaus, Erdgeschoss,
Zimmer 09, Tel. 848-322 gerne zur Verfügung.
Die Satzung ist auf
www.stadt-roth.deveröffentlicht.
Mitführen von Hun-
den im Stadtgarten
Immer häufiger gehen beim Ordnungsamt
Beschwerden von Fußgängern und An
wohnern darüber ein, dass in verkehrs
beruhigten Bereichen zu schnell gefahren
wird.
Das Ordnungsamt weist deshalb auf die
Bestimmungen der Straßenverkehrsord-
nung in diesen Bereichen hin:
• Die Verkehrsfläche in einem verkehrsbe-
ruhigten Bereich steht allen Verkehrs-
teilnehmern gleichberechtigt zur Verfü-
gung. Fußgänger dürfen die Straße in
ihrer gesamten Breite benutzen. Eine
räumliche Trennung von Fahrbahn und
Gehweg ist in der Regel hier nicht
vorhanden.
• Der Fahrzeugverkehr, gilt auch für Rad-
fahrer, muss Schrittgeschwindigkeit
einhalten.
• Die Fahrzeugführer dürfen die Fußgän-
ger weder gefährden noch behindern;
wenn nötig müssen sie warten.
• Die Fußgänger dürfen den Fahrverkehr
nicht unnötig behindern.
Schrittgeschwindigkeit im
verkehrsberuhigten Bereich
Stadtverwaltung:
Die Stadtverwaltung ist zu den bekannten Öffnungszeiten
erreichbar.
Jugendbüro:
geschlossen vom 21.12.2017 bis 05.01.2018
Der
Offene Treff im Jugendhaus
ist vom 27.12.2017 bis
03.01.2018 geschlossen.
Kulturfabrik:
geschlossen vom 27.12.2017 bis 05.01.2018
Stadtorchester:
geschlossen vom 27.12.2017 bis 05.01.2018
Tourist-Information:
vom 27.12.2017 bis 05.01.2018 von 09:00–12:00 Uhr geöffnet
Stadtbücherei:
geschlossen am 29.12.2017
vhs Außenstelle Roth:
geschlossen vom 20.12.2017 bis 05.01.2018
Stadtwerke:
Die Stadtwerke Roth haben am 25. und 26.12.2017 sowie am
01.01.2018 geschlossen.
Bei Störungen im Strom-, Gas- und Wasserbereich
ist der Störungsdienst unter der Service-Nummer
09171 829292 zu erreichen.
Am Sonntag, 24.12.2017 und am Sonntag,
31.12.2017 ist die Tiefgarage Zentrum geschlos
sen.
Öf fnungszeiten der Stadtverwaltung und
der städtischen Einrichtungen rund um die Feiertage
Öffnungszeiten Adventssamstage:
1. & 2. Advent Sa. 9.00 – 15.00 Uhr
3. & 4. Advent Sa. 9.00 – 17.00 Uhr
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TÄDTLERSTRASSE
1 · 91154 R
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. 09171 / 62266
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FFNUNGSZEITEN
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. 9.00–18.00 U
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