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DER WOHNSTANDORT – VORTEILE UND CHANCEN

Niedrige Lebenshaltungskosten und bezahlbares Bau­

land schenken gerade Familien mit mittleren Einkommen

hervorragende Möglichkeiten, sich ein eigenes Heim zu

schaffen. Etliche Kommunen haben in den vergangenen

Jahren neue Baugebiete ausgewiesen und damit für

einen Zuzug gerade jüngerer Bürger in den Landkreis Hof

gesorgt. Akzeptable Bau- und Wohnungspreise sind

jedoch nur ein Teil dessen, was der Landkreis als Lebens­

mittelpunkt bietet. Intakte soziale Strukturen, ein hoher

Freizeitwert, eine gute Nahversorgung und die naturnahe

Lage machen den Landkreis lebenswert.

WOHNRAUMFÖRDERUNG ALS DASEINSVORSORGE

Weil sich nicht alle Menschen aus eigener Kraft ein ange­

messenes und familiengerechtes Wohnumfeld sichern

können, unterstützt der Freistaat Bayern bau- bzw. kauf­

willige Bürger auf vielfältige Weise. Zielgruppen sind ins­

besondere Haushalte mit mittlerem Einkommen, Haus­

halte mit Kindern, Alleinerziehende, Schwangere, ältere

Menschen, behinderte Menschen, Wohnungslose oder

sonstige hilfebedürftige Personen. Der Landkreis Hof

berät und unterstützt Sie hierbei.

Personen, deren Jahreseinkommen einschließlich aller

zum Haushalt zählender Angehöriger (Gesamtein-

kommen) eine bestimmte Einkommensgrenze nicht

überschreitet, können im Bayerischen Wohnungsbau­

programm und/oder im Bayerischen Zinsverbilligungs­

programm für den Bau, den Kauf oder die Erweiterung

eines Hauses oder einer Eigentumswohnung (auch aus

dem Bestand) Förderdarlehen erhalten.

Im Bayerischen Wohnungsbauprogramm beträgt das

Darlehen höchstens 30% der Gesamtkosten/des Kauf­

preises beim Neubau oder Ersterwerb und höchstens

40% beim Zweiterwerb. Die Bewilligungsstelle setzt das

Darlehen in der Höhe fest, die notwendig ist, um eine auf

Dauer tragbare Belastung zu erreichen. Das Darlehen ist

15 Jahre lang lediglich mit 0,5% p. a. zu verzinsen. Haus­

halte mit Kindern erhalten für jedes Kind im Sinn des § 32

Einkommensteuergesetz einen Zuschuss von 2.500 Euro.

Im Bayerischen Zinsverbilligungsprogramm wird ein zins­

verbilligtes Kapitalmarktdarlehen in Höhe von maximal

30% der Gesamtkosten bewilligt. Die Zinsverbilligung

wird für die Dauer von 10 oder 15 Jahren gewährt.

Bayerisches Wohnungsbauprogramm und Bayerisches

Zinsverbilligungsprogramm können nebeneinander in

Anspruch genommen werden. Menschen mit Behinde­

rung erhalten für eine aufgrund ihrer Erkrankung notwen­

dige Wohnraumanpassung (im Bestand) unter bestimm­

ten Voraussetzungen ein leistungsfreies Darlehen bis zu

10.000 Euro. Dies kann z. B. der behindertengerechte

Umbau einer Wohnung, der Einbau behindertengerechter

sanitärer Anlagen sowie der Einbau von Anlagen wie

Treppenlift, Rollstuhlrampen etc. sein. Auf die Gewährung

von Fördermitteln besteht auch bei Erfüllung aller Voraus­

setzungen kein Rechtsanspruch.

Die Auswahl der zu fördernden Bauvorhaben richtet sich

nach der sozialen Dringlichkeit. Die Förderung erfolgt im

Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel. Nicht gefördert

wird Wohnraum, wenn vor Bewilligung der Fördermittel

mit dem Bau bereits begonnen oder ein Kaufvertrag

geschlossen wurde. Weitere Informationen finden Sie

unter

www.landkreis-hof.de

oder

www.bayernlabo.de

.

Landratsamt Hof

Anprechpartner: Bernd Nelkel

Schaumbergstraße 14, 95032 Hof

Telefon 09281 57-382

Telefax 09281 57-11382

E-Mail

bernd.nelkel@landkreis-hof.de

KINDER UND JUGENDLICHE

Stadt und Landkreis Hof investieren viel in die nachfol­

gende Generation. 13 Kinderkrippen, 47 Kindergärten,

sechs Kinderhorte und 25 staatliche Volksschulen sind

die Basis ihrer Kinder- und Jugendpolitik. Hinzu kom­

men drei private Schulen, vier Realschulen und fünf

Gymnasien sowie die staatliche Fachoberschule und

Berufsoberschule und die staatliche Wirtschaftsschule

mit Berufsfachschule, an denen die Kinder und Jugend­

lichen ihre Schulbildung absolvieren können. Mit drei

Förderschulen wird das pädagogische Angebot in Stadt

und Landkreis Hof schließlich komplettiert.

KOKI – NETZWERK FRÜHE KINDHEIT

KoKi – Koordinierende Kinderschutzstelle im Landkreis

Hof – Beratung und Unterstützung für Schwangere und

Familien mit Kindern im Alter von 0 bis 3 Jahren

Landratsamt Hof

Schaumbergstraße 14, 95032 Hof

Ansprechpartnerin: Franziska Müller

Telefon 09281 57-410

Telefax 09281 57-11410

E-Mail

franziska.mueller@landkreis-hof.de

Ansprechpartnerin: Gabriele Roth

Telefon 09281 57-320

Telefax 09281 57-11320

E-Mail

gabriele.roth@landkreis-hof.de

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FAMILIE UND KINDER