DER WOHNSTANDORT – VORTEILE UND CHANCEN
Niedrige Lebenshaltungskosten und bezahlbares Bau
land schenken gerade Familien mit mittleren Einkommen
hervorragende Möglichkeiten, sich ein eigenes Heim zu
schaffen. Etliche Kommunen haben in den vergangenen
Jahren neue Baugebiete ausgewiesen und damit für
einen Zuzug gerade jüngerer Bürger in den Landkreis Hof
gesorgt. Akzeptable Bau- und Wohnungspreise sind
jedoch nur ein Teil dessen, was der Landkreis als Lebens
mittelpunkt bietet. Intakte soziale Strukturen, ein hoher
Freizeitwert, eine gute Nahversorgung und die naturnahe
Lage machen den Landkreis lebenswert.
WOHNRAUMFÖRDERUNG ALS DASEINSVORSORGE
Weil sich nicht alle Menschen aus eigener Kraft ein ange
messenes und familiengerechtes Wohnumfeld sichern
können, unterstützt der Freistaat Bayern bau- bzw. kauf
willige Bürger auf vielfältige Weise. Zielgruppen sind ins
besondere Haushalte mit mittlerem Einkommen, Haus
halte mit Kindern, Alleinerziehende, Schwangere, ältere
Menschen, behinderte Menschen, Wohnungslose oder
sonstige hilfebedürftige Personen. Der Landkreis Hof
berät und unterstützt Sie hierbei.
Personen, deren Jahreseinkommen einschließlich aller
zum Haushalt zählender Angehöriger (Gesamtein-
kommen) eine bestimmte Einkommensgrenze nicht
überschreitet, können im Bayerischen Wohnungsbau
programm und/oder im Bayerischen Zinsverbilligungs
programm für den Bau, den Kauf oder die Erweiterung
eines Hauses oder einer Eigentumswohnung (auch aus
dem Bestand) Förderdarlehen erhalten.
Im Bayerischen Wohnungsbauprogramm beträgt das
Darlehen höchstens 30% der Gesamtkosten/des Kauf
preises beim Neubau oder Ersterwerb und höchstens
40% beim Zweiterwerb. Die Bewilligungsstelle setzt das
Darlehen in der Höhe fest, die notwendig ist, um eine auf
Dauer tragbare Belastung zu erreichen. Das Darlehen ist
15 Jahre lang lediglich mit 0,5% p. a. zu verzinsen. Haus
halte mit Kindern erhalten für jedes Kind im Sinn des § 32
Einkommensteuergesetz einen Zuschuss von 2.500 Euro.
Im Bayerischen Zinsverbilligungsprogramm wird ein zins
verbilligtes Kapitalmarktdarlehen in Höhe von maximal
30% der Gesamtkosten bewilligt. Die Zinsverbilligung
wird für die Dauer von 10 oder 15 Jahren gewährt.
Bayerisches Wohnungsbauprogramm und Bayerisches
Zinsverbilligungsprogramm können nebeneinander in
Anspruch genommen werden. Menschen mit Behinde
rung erhalten für eine aufgrund ihrer Erkrankung notwen
dige Wohnraumanpassung (im Bestand) unter bestimm
ten Voraussetzungen ein leistungsfreies Darlehen bis zu
10.000 Euro. Dies kann z. B. der behindertengerechte
Umbau einer Wohnung, der Einbau behindertengerechter
sanitärer Anlagen sowie der Einbau von Anlagen wie
Treppenlift, Rollstuhlrampen etc. sein. Auf die Gewährung
von Fördermitteln besteht auch bei Erfüllung aller Voraus
setzungen kein Rechtsanspruch.
Die Auswahl der zu fördernden Bauvorhaben richtet sich
nach der sozialen Dringlichkeit. Die Förderung erfolgt im
Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel. Nicht gefördert
wird Wohnraum, wenn vor Bewilligung der Fördermittel
mit dem Bau bereits begonnen oder ein Kaufvertrag
geschlossen wurde. Weitere Informationen finden Sie
unter
www.landkreis-hof.deoder
www.bayernlabo.de.
Landratsamt Hof
Anprechpartner: Bernd Nelkel
Schaumbergstraße 14, 95032 Hof
Telefon 09281 57-382
Telefax 09281 57-11382
KINDER UND JUGENDLICHE
Stadt und Landkreis Hof investieren viel in die nachfol
gende Generation. 13 Kinderkrippen, 47 Kindergärten,
sechs Kinderhorte und 25 staatliche Volksschulen sind
die Basis ihrer Kinder- und Jugendpolitik. Hinzu kom
men drei private Schulen, vier Realschulen und fünf
Gymnasien sowie die staatliche Fachoberschule und
Berufsoberschule und die staatliche Wirtschaftsschule
mit Berufsfachschule, an denen die Kinder und Jugend
lichen ihre Schulbildung absolvieren können. Mit drei
Förderschulen wird das pädagogische Angebot in Stadt
und Landkreis Hof schließlich komplettiert.
KOKI – NETZWERK FRÜHE KINDHEIT
KoKi – Koordinierende Kinderschutzstelle im Landkreis
Hof – Beratung und Unterstützung für Schwangere und
Familien mit Kindern im Alter von 0 bis 3 Jahren
Landratsamt Hof
Schaumbergstraße 14, 95032 Hof
Ansprechpartnerin: Franziska Müller
Telefon 09281 57-410
Telefax 09281 57-11410
Ansprechpartnerin: Gabriele Roth
Telefon 09281 57-320
Telefax 09281 57-11320
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FAMILIE UND KINDER




