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Zur Schaffung von Wohnraum gibt es in

Rehau einige Förderprogramme:

Baukindergeld

Zum einen das so genannte Baukinder-

geld. Wird ein Wohnraum zur Eigennut-

zung geschaffen, erhält jede Familie

einen einmaligen Zuschuss von der

Stadt Rehau. Dieser Zuschuss beträgt

1.000 Euro pro Kind, das unter 18 Jahre

alt ist. Dafür ist lediglich ein formloser

Antrag notwendig. Als Vorraussetzung

muss der Wohnraum fünf Jahre im

Besitz bleiben und von dem Zuwen-

dungsberechtigten bewohnt werden.

Wohnraummodernisierung

Es ist ein Programm zur Modernisierung

von Wohnraum und Revitalisierung

von Geschäftsraum. Damit gewährt die

Stadt Rehau Zuwendungen für eigent-

lich nicht mehr bewohnbaren bezie-

hungsweise benutzbaren Bauwerken.

So werden die Innenbereiche von vor

1976 baugenehmigten leer stehenden

Wohn- und Geschäftsräumen saniert

und instand gesetzt. Dabei müssen

mindestens 300 Euro pro Quadratmeter

investiert werden. Die maximale Förde-

rung liegt bei 1.000 Euro pro Quadrat-

meter. Das Programm läuft vorerst bis

zum 31.12.2020.

Fassadengestaltungsprogramm

Hierbei geht es darum, den Zustand

und Erhalt ortsbildprägender Fassaden

zu unterstützen. Gefördert werden ab-

gestimmte Maßnahmen an der Fassade

(einschließlich Fenster, Fensterläden,

Türen, Tore sowie Schaufensteranla-

gen), dem Dach, den Außenanlagen

und Maßnahmen zur Beseitigung von

gestalterischen Missständen.

Abbruchförderungsprogramm

Die Stadt Rehau unterstützt den Ab-

bruch privater Gebäude zur Beseitigung

eines städtebaulichen Missstandes. Ge-

fördert werden kann auch die mit dem

Abbruch im Zusammenhang stehenden

Gestaltungsmaßnahmen der Freianla-

gen, die als dauerhafter Ersatz ange-

legt werden, wenn dies der Aufwertung

des Stadtbildes dient. Fördermöglichkeit

besteht, wenn das Gebäude entbehrlich

ist, leer steht oder es sich nicht um ein

Baudenkmal handelt. Das Programm

gilt vorerst bis zum 31.12.2020.

Städtebauförderung

Mit diesem Programm kann eine

Förderung für die Instandsetzung und

Sanierung bestehender Gebäude in

Anspruch genommen werden. Auf die

förderfähigen Kosten sind auch hier

Zuschüsse möglich.

Förderprogramme