Rathaus aktuell
Auch im Jahr 2019 wird in Bayern wie
im gesamten Bundesgebiet wieder
der Mikrozensus, eine amtliche Haus-
haltsbefragung bei einem Prozent der
Bevölkerung, durchgeführt.
Nach Mitteilung des Bayerischen Lan-
desamts für Statistik werden dabei im
Laufe des Jahres rund 60.000 Haushalte
in Bayern von besonders geschulten und
zuverlässigen Interviewern zu ihrer wirt-
schaftlichen und sozialen Lage sowie in
diesem Jahr auch zu ihrer Krankenversi-
cherung befragt. Für den überwiegenden
Teil der Fragen besteht nach dem Mikro-
zensusgesetz Auskunftspflicht.
Mit dieser Erhebung werden seit 1957 lau-
fend aktuelle Zahlen über die wirtschaft-
liche und soziale Lage der Bevölkerung,
insbesondere der Haushalte und Fami-
lien, ermittelt. Der Mikrozensus 2019 ent-
hält zudem noch Fragen zur Krankenver-
sicherung. Neben der Zugehörigkeit zur
gesetzlichen Krankenversicherung nach
Kassenart werden auch die Art des Kran-
kenversicherungsverhältnisses und der
zusätzliche private Krankenversicherungs-
schutz erhoben. Die durch den Mikro-
zensus gewonnenen Informationen sind
Grundlage für zahlreiche gesetzliche und
politische Entscheidungen und deshalb für
alle Bürger von großer Bedeutung.
Wie das Bayerische Landesamt für Stati-
stik weiter mitteilt, finden die Mikrozen-
sus-Befragungen ganzjährig von Januar
bis Dezember statt. In Bayern sind dem-
nach bei rund 60 000 Haushalten, die
nach einem objektiven Zufallsverfahren
insgesamt für die Erhebung ausgewählt
wurden, wöchentlich mehr als eintausend
Haushalte zu befragen.
Das dem Mikrozensus zugrunde liegende
Stichprobenverfahren ist aufgrund des
geringen Auswahlsatzes verhältnismäßig
kostengünstig und hält die Belastung der
Bürger in Grenzen. Um jedoch die gewon-
nenen Ergebnisse repräsentativ auf die
Gesamtbevölkerung übertragen zu kön-
nen, ist es wichtig, dass jeder der ausge-
wählten Haushalte auch tatsächlich an der
Befragung teilnimmt. Aus diesem Grund
besteht für die meisten Fragen des Mikro-
zensus eine gesetzlich festgelegte Aus-
kunftspflicht, und zwar für bis zu vier auf-
einander folgende Jahre.
Datenschutz und Geheimhaltung sind,
wie bei allen Erhebungen der amtlichen
Statistik, umfassend gewährleistet. Auch
die Interviewer, die ihre Besuche bei den
Haushalten zuvor schriftlich ankündigen
und sich mit einem Ausweis des Landes-
amts legitimieren, sind zur strikten Ver-
schwiegenheit verpflichtet. Statt an der
Befragung per Interview teilzunehmen,
hat jeder Haushalt das Recht, den Frage-
bogen selbst auszufüllen und per Post an
das Landesamt einzusenden.
Das Bayerische Landesamt für Statistik
bittet alle Haushalte, die im Laufe des Jah-
res 2019 eine Ankündigung zur Mikro-
zensusbefragung erhalten, die Arbeit der
Erhebungsbeauftragten zu unterstützen.
Mikrozensus 2019 im Januar gestartet
Wünsche und Vorschläge für zu messende
Straßen können gerne unter dem Betreff
„Geschwindigkeitsmessung“ per E-Mail an
ordnungsamt@stadt-roth.degesendet
werden.
Monatliche Verkehrsmessungen
In vielen Straßen und Wohngebieten im Stadtgebiet und in den Ortsteilen wird von
Anwohnern die Geschwindigkeit der Verkehrsteilnehmer als unangemessen hoch
empfunden. Das Ordnungsamt der Stadt Roth veröffentlicht daher im monatlichen
Rhythmus die Messergebnisse von ausgewählten Straßen in „Voll auf Draht“.
Messergebnisse
Messort:
Badstraße/Wallesau,
Höhe Hausnummer 16
Zeitraum
:
Donnerstag, 4. Oktober 2018,
16:00 Uhr bis Freitag,
19. Oktober 2018, 11:00 Uhr
Zugelassene Geschwindigkeit:
30 km/h
Gesamt:
4.049 Fahrzeuge
Geschwindigkeit
Fahrzeuge
in %
<=30 km/h
3.219
79,50
31 bis 40 km/h
777
19,19
> 40 km/h
53
1,31
Fahrzeugart
Fahrzeuge
Zweirad:
531
PKW:
2.282
Transporter:
690
LKW:
370
LKW >9m:
176
Zweirad
PKW
Transporter
LKW
LKW > 9m
<=30 km/h
30 – 40 km/h
> 41 km/h
Zweirad:
PKW:
Transporter:
LKW:
LKW >9m:
<=30 km/h
31-40 km/h
>41 km/h
März 2019 I
9
A
us
dem
O
rdnungsamt




