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Rathaus aktuell

Auch im Jahr 2019 wird in Bayern wie

im gesamten Bundesgebiet wieder

der Mikrozensus, eine amtliche Haus-

haltsbefragung bei einem Prozent der

Bevölkerung, durchgeführt.

Nach Mitteilung des Bayerischen Lan-

desamts für Statistik werden dabei im

Laufe des Jahres rund 60.000 Haushalte

in Bayern von besonders geschulten und

zuverlässigen Interviewern zu ihrer wirt-

schaftlichen und sozialen Lage sowie in

diesem Jahr auch zu ihrer Krankenversi-

cherung befragt. Für den überwiegenden

Teil der Fragen besteht nach dem Mikro-

zensusgesetz Auskunftspflicht.

Mit dieser Erhebung werden seit 1957 lau-

fend aktuelle Zahlen über die wirtschaft-

liche und soziale Lage der Bevölkerung,

insbesondere der Haushalte und Fami-

lien, ermittelt. Der Mikrozensus 2019 ent-

hält zudem noch Fragen zur Krankenver-

sicherung. Neben der Zugehörigkeit zur

gesetzlichen Krankenversicherung nach

Kassenart werden auch die Art des Kran-

kenversicherungsverhältnisses und der

zusätzliche private Krankenversicherungs-

schutz erhoben. Die durch den Mikro-

zensus gewonnenen Informationen sind

Grundlage für zahlreiche gesetzliche und

politische Entscheidungen und deshalb für

alle Bürger von großer Bedeutung.

Wie das Bayerische Landesamt für Stati-

stik weiter mitteilt, finden die Mikrozen-

sus-Befragungen ganzjährig von Januar

bis Dezember statt. In Bayern sind dem-

nach bei rund 60 000 Haushalten, die

nach einem objektiven Zufallsverfahren

insgesamt für die Erhebung ausgewählt

wurden, wöchentlich mehr als eintausend

Haushalte zu befragen.

Das dem Mikrozensus zugrunde liegende

Stichprobenverfahren ist aufgrund des

geringen Auswahlsatzes verhältnismäßig

kostengünstig und hält die Belastung der

Bürger in Grenzen. Um jedoch die gewon-

nenen Ergebnisse repräsentativ auf die

Gesamtbevölkerung übertragen zu kön-

nen, ist es wichtig, dass jeder der ausge-

wählten Haushalte auch tatsächlich an der

Befragung teilnimmt. Aus diesem Grund

besteht für die meisten Fragen des Mikro-

zensus eine gesetzlich festgelegte Aus-

kunftspflicht, und zwar für bis zu vier auf-

einander folgende Jahre.

Datenschutz und Geheimhaltung sind,

wie bei allen Erhebungen der amtlichen

Statistik, umfassend gewährleistet. Auch

die Interviewer, die ihre Besuche bei den

Haushalten zuvor schriftlich ankündigen

und sich mit einem Ausweis des Landes-

amts legitimieren, sind zur strikten Ver-

schwiegenheit verpflichtet. Statt an der

Befragung per Interview teilzunehmen,

hat jeder Haushalt das Recht, den Frage-

bogen selbst auszufüllen und per Post an

das Landesamt einzusenden.

Das Bayerische Landesamt für Statistik

bittet alle Haushalte, die im Laufe des Jah-

res 2019 eine Ankündigung zur Mikro-

zensusbefragung erhalten, die Arbeit der

Erhebungsbeauftragten zu unterstützen.

Mikrozensus 2019 im Januar gestartet

Wünsche und Vorschläge für zu messende

Straßen können gerne unter dem Betreff

„Geschwindigkeitsmessung“ per E-Mail an

ordnungsamt@stadt-roth.de

gesendet

werden.

Monatliche Verkehrsmessungen

In vielen Straßen und Wohngebieten im Stadtgebiet und in den Ortsteilen wird von

Anwohnern die Geschwindigkeit der Verkehrsteilnehmer als unangemessen hoch

empfunden. Das Ordnungsamt der Stadt Roth veröffentlicht daher im monatlichen

Rhythmus die Messergebnisse von ausgewählten Straßen in „Voll auf Draht“.

Messergebnisse

Messort:

Badstraße/Wallesau,

Höhe Hausnummer 16

Zeitraum

:

Donnerstag, 4. Oktober 2018,

16:00 Uhr bis Freitag,

19. Oktober 2018, 11:00 Uhr

Zugelassene Geschwindigkeit:

30 km/h

Gesamt:

4.049 Fahrzeuge

Geschwindigkeit

Fahrzeuge

in %

<=30 km/h

3.219

79,50

31 bis 40 km/h

777

19,19

> 40 km/h

53

1,31

Fahrzeugart

Fahrzeuge

Zweirad:

531

PKW:

2.282

Transporter:

690

LKW:

370

LKW >9m:

176

Zweirad

PKW

Transporter

LKW

LKW > 9m

<=30 km/h

30 – 40 km/h

> 41 km/h

Zweirad:

PKW:

Transporter:

LKW:

LKW >9m:

<=30 km/h

31-40 km/h

>41 km/h

März 2019 I

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