Rathaus aktuell
Für Autofahrer, die einen Bus an einer
Haltestelle überholen, gelten beson-
dere Regeln. Vor allem Schulkinder
sind dabei oft gefährdet. Da es immer
wieder zu Beschwerden aufgrund von
Fehlverhalten kommt, erläutert das
Ordnungsamt der Stadt Roth die kor-
rekten Vorgehensweisen beim Überho-
len eines Busses gemäß § 20 der Stra-
ßenverkehrsordnung (StVO).
Der Bus hat die Warnblinkanlage an,
während er fährt (§ 20 Abs. 3 StVO):
Busse, die die Warnblinkanlage ange-
schaltet haben und sich einer Bushaltestelle
nähern, dürfen nicht überholt werden.
Der Bus hat die Warnblinkanlage an,
während er steht:
Bus darf nur mit Schrittgeschwin-
digkeit (etwa 7 km/h) und ausreichend
Abstand überholt werden (§ 20 Abs. 4 Satz
1 i. V. m § 42 StVO)
Das gilt auch für den Gegenverkehr
(§ 20 Abs. 4 Satz 2 StVO)
Diese Regelungen gelten auch für
Haltestellen außerhalb geschlossener
Ortschaften und für Haltebuchten.
Der Bus steht in der Haltebucht oder
an der Bushaltestelle:
Wenn er rechts blinkt, darf man über-
holen und selber entscheiden, wie schnell
man fährt, das gilt auch im Gegenverkehr
(§ 20 Abs. 1 StVO) - Empfohlene Geschwin-
digkeit: bis zu 30 km/h
Sobald der Bus links blinkt, muss der
Autofahrer dem Bus das Abfahren von
Bushaltestellen ermöglichen und ihn ein-
fädeln lassen (§ 20 Abs. 5 StVO)
Der Bußgeldkatalog definiert folgende Bußgelder bei einem Fehlverhalten imVorbeifahren an Bussenmit eingeschaltetemWarnblinker:
Wie fahre ich richtig an einem Bus vorbei?
Auszug aus dem Bußgeldkatalog 2019
Tatbestand
Bußgeld Punkte
dem Omnibus des Linienverkehrs/einem Schulbus nicht das Abfahren von einer gekennzeich-
neten Haltestelle ermöglicht
5 EUR
... mit Gefährdung
20 EUR
... mit Unfallfolge
30 EUR
nicht mit Schrittgeschwindigkeit am Bus an einer Haltestelle vorbeigefahren
15 EUR
... mit Behinderung von Fahrgästen
60 EUR
1
... mit Gefährdung von Fahrgästen
70 EUR
1
nicht mit ausreichendem Abstand an einem Bus an der Haltestelle vorbeigefahren und Fahr-
gäste behindert
60 EUR
1
... Gefährdung von Fahrgästen
70 EUR
1
an einer Haltestelle rechts am Bus vorbeigefahren, obwohl gewartet werden müsste und Fahr-
gäste behindert
60 EUR
1
... mit Gefährdung der Fahrgäste
70 EUR
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I April 2019
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dem
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rdnungsamt